Amalgam verbot 2025 - Das sind die Folgen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Dentalamalgam in der Zahnmedizin weitgehend verboten sein. Diese Maßnahme erfolgt vor allem aus Gründen des Umweltschutzes. Nur in Ausnahmefällen darf ein Zahnarzt weiterhin auf Amalgam zurückgreifen, wenn er es aus medizinischen Gründen für unverzichtbar hält.

Dieser Entscheidung ging eine Einigung zwischen den Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der EU-Mitgliedsstaaten voraus. Ziel ist es, das hochgiftige Schwermetall Quecksilber, das einen Großteil des Amalgams ausmacht, vollständig aus der Umwelt zu verbannen.

Was ist Amalgam?

Amalgam ist eine Metalllegierung, die seit vielen Jahrzehnten zur Füllung von kariösen Zähnen verwendet wird. Die Legierung besteht zu etwa 50 % aus Quecksilber sowie aus Metallen wie Silber, Zinn, Kupfer, Indium und Zink. Amalgam galt lange Zeit als Standardmaterial für Zahnfüllungen, da es einfach zu verarbeiten, langlebig und kostengünstig ist.

Ein bewährter Klassiker in der Zahnmedizin

Amalgam war lange Zeit das Standardmaterial für Zahnfüllungen. Seine Beliebtheit resultierte aus der einfachen Handhabung sowie seiner Langlebigkeit. Im Vergleich zu anderen Materialien wie Gold oder Keramik war Amalgam zudem deutlich günstiger. Besonders vorteilhaft für Patienten: Die Krankenkassen haben die Kosten für Amalgamfüllungen vollständig übernommen.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, ob das Quecksilber im Amalgam gesundheitliche Risiken birgt. Wissenschaftliche Studien konnten jedoch keine eindeutigen Beweise dafür erbringen. Wichtig zu wissen ist, dass nur die Dämpfe von Quecksilber als giftig gelten. Das reine Metall selbst ist vergleichsweise harmlos, etwa wenn es über die Verdauung aufgenommen wird.

Die Gefahr durch die giftigen Quecksilberdämpfe besteht vor allem während der Verarbeitung des Materials, also beim Einbringen und Entfernen der Füllungen. Aus diesem Grund sind Zahnärzte und ihr Personal einem höheren Risiko ausgesetzt als die Patienten selbst.

Ein Verbot von Amalgamfüllungen gibt es jedoch bereits für Schwangere, stillende Mütter, Personen mit Nierenerkrankungen und Kinder unter 15 Jahren. Für alle anderen Patienten besteht nach Aussage der Bundeszahnärztekammer kein nennenswertes Risiko.

Möglichkeit einer Fristverlängerung bis 2026

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Mitgliedsstaaten der EU eine Verlängerung der Nutzung bis zum 30. Juni 2026 beantragen können. Diese Fristverlängerung dürfte besonders für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen relevant sein, da Amalgam eine der günstigsten Optionen für Zahnfüllungen darstellt. Bis jetzt ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung darüber gefallen, ob und wie diese Verlängerung umgesetzt wird.

Die Auswirkungen des Verbots auf Patienten

Aus Umweltschutzgründen mag das Verbot von Amalgam sinnvoll sein. Es bringt allerdings zwei Probleme mit sich. Erstens gibt es bisher kein Material, das in Bezug auf Kosten, Verarbeitung und Haltbarkeit mit Amalgam gleichwertig ist. Zweitens war Amalgam das einzige Material, das Patienten ohne Zuzahlung zur Verfügung stand.

Für Patienten, die auf kostengünstige Zahnfüllungen angewiesen sind, könnte das Amalgamverbot zu deutlichen finanziellen Belastungen führen. Alternativen wie Gold- oder Keramikfüllungen sind wesentlich teurer, und es ist ungewiss, ob die Krankenkassen die Mehrkosten für diese Materialien in vollem Umfang übernehmen werden. Dies könnte insbesondere für sozial schwächere Patientengruppen zu einer Herausforderung werden, da sie sich die teureren Füllungen möglicherweise nicht leisten können - vor allem dann nicht, wenn mehrere Füllungen erforderlich sind.

Neue Lösungen sind gefragt

Es bleibt abzuwarten, ob und wann neue Materialien entwickelt werden, die ebenso kostengünstig und langlebig sind wie Amalgam. Bis dahin müssen Patienten wohl mit höheren Kosten für ihre Zahnfüllungen rechnen, es sei denn, die Krankenkassen passen ihre Leistungen entsprechend an.

Für Sie als Patient bedeutet dies: Informieren Sie sich bei Ihrem Zahnarzt frühzeitig über mögliche Alternativen zu Amalgam und klären Sie den Kostenaufwand ab.